Kategorie: Gesetzliche Grundpflichten

Das interne Verfahrensverzeichnis – je detaillierter desto besser!

Das interne Verfahrensverzeichnis (Verarbeitungsübersicht) enthält zusätzlich zu den Angaben des „Jedermannverzeichnisses“ die Informationen über: Datenherkunft Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung Angaben über die zugriffsberechtigten Personen die technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM § 9 BDSG) Die Erstellung von Verarbeitungsübersichten ist zwar keine gesetzliche Grundpflicht im Sinne des BDSG,…

Das Verfahrensverzeichnis für jedermann – Leitfaden

Jedes Unternehmen ist nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) verpflichtet ein so genanntes Verfahrensverzeichnis zu führen – unabhängig davon, ob es der Meldepflicht unterliegt oder nicht! Die Nichterfüllung dieser Auflage ist für Sie mit entsprechenden Sanktionen behaftet. Damit bildet das Verfahrensverzeichnis die Grundlage für Ihre…

TOM: Technische und organisatorische Maßnahmen (§ 9 BDSG)

Sie verarbeiten personenbezogene Daten automatisiert oder nutzen diese? Dann verpflichtet Sie das BDSG Ihre innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Das BDSG nennt hierzu folgende 8 Gebote: Zutrittskontrolle Zugangskontrolle Zugriffskontrolle Weitergabekontrolle Eingabekontrolle…