Nach § 38 BDSG und nach EU-DSGVO nach Art.37 (aktueller Beschluss des Bundesrats)muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn: in Ihrem Unternehmen i.d.R. mindestens 20 Personen ständig mit dem automatisierten Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten betraut sind oder nehmen…