Der alte § 28 BDSG gilt „…für Zwecke der Werbung bis zum 31.08.2012“. Ab 1.9.2012 gilt der Grundsatz der Einwilligung (Opt-In) für Werbezwecke auch für alle „Alt-Daten“. Also alle Daten, die vor dem 1.9.2009 erhoben wurden und seit dem auch…
Kategorie: Werbung
Datenschutz bei Spendenwerbung
Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) gilt für Spendenorganisationen genauso, wie für alle anderen Unternehmen auch. Lediglich der Bereich der Spendenwerbung wird vom Gesetzgeber etwas privilegierter behandelt. Im Rahmen unserer externen Datenschutz-Mandate betreuen auch wir eine Spendenorganisation in Berlin. Allen Spendenorganisationen, die noch keinen Datenschutzbeauftragten…
Bußgeld wegen unbeachteter Werbewidersprüche
Stellen Sie sicher, dass Sie die Widersprüche Ihrer Kunden und Interessenten zur Nutzung oder Übermittlung ihrer Daten für Werbezwecken beachten. Ansonsten könnten Sie zur Kasse gebeten werden! Ein Widerspruch macht die Nutzung der Daten für Werbung unzulässig! Fall: Eine Bank…