Bußgeld wegen unbeachteter Werbewidersprüche

Stellen Sie sicher, dass Sie die Widersprüche Ihrer Kunden und Interessenten zur Nutzung oder Übermittlung ihrer Daten für Werbezwecken beachten. Ansonsten könnten Sie zur Kasse gebeten werden!

Ein Widerspruch macht die Nutzung der Daten für Werbung unzulässig!

Fall: Eine Bank machte keinen vollständigen Abgleich der Widersprüche mit den Adressdaten ihrer Werbeaussendungen. Dadurch wurde ein Kunde, trotz seines vorliegenden Widerspruchs, wiederholt angeschrieben. Die Aufsichtsbehörde prüfte den Fall und stellte schwerwiegende Mängel der innerbetrieblichen Organisation fest. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen konnten keinen korrekten Datenabgleich gewährleisten. Das führte zu einem Bußgeldbescheid. 

Information entnommen aus dem 11. Tätigkeitesbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)