Gesetzliche Grundpflicht für Unternehmen Mit der letzten Novelle des BDSG wurde, nach den vielen Daten-Pannen der vergangenen Jahre, der § 42 a in das BDSG aufgenommen. Dieser besagt folgendes: Wenn sensible personenbezogene Daten unbefugt an Dritte gelangen und deshalb schwerwiegende Beeinträchtigungen…
Freunde-Suche auf Facebook
Eine interessante Dokumentation über die Hintergründe, welche Daten Facebook bei der Freunde-Suche benutzt, sendete ARD-Monitor 2010
Datenklau – sind Sie sicher?
Machen Sie einen persönlichen Selbst-Test. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat zum Thema Identitäts-Diebstahl einen online-Test bereit gestellt: http://gsb.download.bva.bund.de/BFDI/id_theft/index.html
Gesetzliche Grundpflichten für Unternehmen nach BDSG
Folgende Maßnahmen schreibt Ihnen das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) für Ihr Unternehmen vor: Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ab zehn Personen, die mit personenbezogenen Daten umgehen (§ 4 f BDSG) Datenschutz-Unterweisung der Beschäftigten (§ 4 g BDSG) Verpflichtung aller Beschäftigten auf das Datengeheimnis (§ 5…
Wann muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Nach § 38 BDSG und nach EU-DSGVO nach Art.37 (aktueller Beschluss des Bundesrats)muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn: in Ihrem Unternehmen i.d.R. mindestens 20 Personen ständig mit dem automatisierten Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten betraut sind oder nehmen…