Autor: Redaktion

Gesetzliche Grundpflichten für Unternehmen nach BDSG

Folgende Maßnahmen schreibt Ihnen das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) für Ihr Unternehmen vor: Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ab zehn Personen, die mit personenbezogenen Daten umgehen (§ 4 f BDSG) Datenschutz-Unterweisung der Beschäftigten (§ 4 g BDSG) Verpflichtung aller Beschäftigten auf das Datengeheimnis (§ 5…

Wann muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Nach § 38 BDSG und nach EU-DSGVO nach Art.37 (aktueller Beschluss des Bundesrats)muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn: in Ihrem Unternehmen i.d.R. mindestens 20 Personen ständig mit dem automatisierten Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten betraut sind oder nehmen…