In jedem Werbe-Mailing müssen Sie den Adressaten darüber informieren, dass er dem künftigen Erhalt Ihrer Werbe-Informationen widersprechen darf und wie er diesen Widerruf an Sie richtet.
Das gilt für jede Ansprache!
- Also egal, wie oft Sie Ihren (potentiellen) Kunden bereits angeschrieben haben.
- Auch für Spenden-Mailings relevant.
Verlassen Sie sich nicht darauf, wie andere Unternehmen Ihrer Branche verfahren. Ein Werbe-Mailing ohne Widerspruchsklausel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann damit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Information über das Widerspruchsrecht ist in § 28 Abs. 4 Satz 2 BDSG geregelt.