Monat: April 2011

Meldepflicht (§ 4 d BDSG) – wer muss an wen melden?

Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, ihre Verarbeitungsverfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Ausnahmen: Sie haben einen internen oder externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt. In diesem Fall melden Sie an ihn. In Ihrem Unternehmen sind weniger als 10 Personen…

Das interne Verfahrensverzeichnis – je detaillierter desto besser!

Das interne Verfahrensverzeichnis (Verarbeitungsübersicht) enthält zusätzlich zu den Angaben des „Jedermannverzeichnisses“ die Informationen über: Datenherkunft Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung Angaben über die zugriffsberechtigten Personen die technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM § 9 BDSG) Die Erstellung von Verarbeitungsübersichten ist zwar keine gesetzliche Grundpflicht im Sinne des BDSG,…

Das Verfahrensverzeichnis für jedermann – Leitfaden

Jedes Unternehmen ist nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) verpflichtet ein so genanntes Verfahrensverzeichnis zu führen – unabhängig davon, ob es der Meldepflicht unterliegt oder nicht! Die Nichterfüllung dieser Auflage ist für Sie mit entsprechenden Sanktionen behaftet. Damit bildet das Verfahrensverzeichnis die Grundlage für Ihre…