Die Fernwartung ist eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und bedarf daher eines entsprechenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrages. Bei der Fernwartung Ihrer Unternehmens-IT/TK sind Sie am Zug, Ihrem Support-Dienstleister die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) vorzugeben und im Vertrag fest zu vereinbaren. Der…