Schlagwort: Bayerische Datenschutzaufsicht

Cc oder Bcc? Offene E-Mail-Verteiler sind kein Kavaliersdelikt!

Die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde kennt kein Pardon bei öffentlichen E-Mailverteilern. Sie verdonnerte unlängst eine Mitarbeiterin eines Unternehmens für ihr Fehlverhalten zu einem Bußgeld. Künftig beabsichtigt die Behörde derartige Bußgelder gleich gegen die Unternehmensleitungen zu erlassen. Ziel ist es, die Unternehmen mehr in die Pflicht zu…