Schlagwort: § 4 d BDSG

Meldepflicht (§ 4 d BDSG) – wer muss an wen melden?

Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, ihre Verarbeitungsverfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Ausnahmen: Sie haben einen internen oder externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt. In diesem Fall melden Sie an ihn. In Ihrem Unternehmen sind weniger als 10 Personen…