Der alte § 28 BDSG gilt „…für Zwecke der Werbung bis zum 31.08.2012“. Ab 1.9.2012 gilt der Grundsatz der Einwilligung (Opt-In) für Werbezwecke auch für alle „Alt-Daten“. Also alle Daten, die vor dem 1.9.2009 erhoben wurden und seit dem auch…
Schlagwort: § 28 BDSG
Widerspruchsklausel bei Mailings ist Pflicht!
In jedem Werbe-Mailing müssen Sie den Adressaten darüber informieren, dass er dem künftigen Erhalt Ihrer Werbe-Informationen widersprechen darf und wie er diesen Widerruf an Sie richtet. Das gilt für jede Ansprache! Also egal, wie oft Sie Ihren (potentiellen) Kunden bereits…