Schlagwort: § 11 BDSG

Auftragsdatenverarbeitung: Fühlen Sie Ihren Dienstleistern auf den Zahn!

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ So sagt es schon das altbekannte Sprichwort. Wenn auch Ihr Unternehmen Daten im Auftrag verarbeiten lässt, wird für Sie die Kontrolle Ihrer Dienstleister zur Pflicht. Aber nicht nur das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) § 11 schreibt…

Auftragsdatenverarbeitung § 11 BDSG

Als Auftraggeber für Auftragsdatenverarbeitungen (§ 11 BDSG) sind Sie u.a. gesetzlich verpflichtet, sich vor Auftragsvergabe von der Erfüllung der technisch, organisatorischen Maßnahmen bei Ihrem Auftragnehmer zu überzeugen. Die Einhaltung dieser 8 Gebote muss Bestandteil des Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung sein. Beispiele für typische…