Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) gilt für Spendenorganisationen genauso, wie für alle anderen Unternehmen auch. Lediglich der Bereich der Spendenwerbung wird vom Gesetzgeber etwas privilegierter behandelt. Im Rahmen unserer externen Datenschutz-Mandate betreuen auch wir eine Spendenorganisation in Berlin. Allen Spendenorganisationen, die noch keinen Datenschutzbeauftragten…