Das interne Verfahrensverzeichnis (Verarbeitungsübersicht) enthält zusätzlich zu den Angaben des „Jedermannverzeichnisses“ die Informationen über: Datenherkunft Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung Angaben über die zugriffsberechtigten Personen die technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM § 9 BDSG) Die Erstellung von Verarbeitungsübersichten ist zwar keine gesetzliche Grundpflicht im Sinne des BDSG,…