Happy End bei Google Analytics!

Der Streit um die Datenschutzkonformität des Analyse-Tools Google Analytics scheint beigelegt.

Heise online berichtet: „Google Analytics ist amtlich datenschutzkonform„. Der Link innerhalb des Artikels zu einem entsprechenden – mit den Aufsichtsbehörden abgestimmten(!) – Nutzungsvertrag ist nicht mehr aktuell. Hier gehts zum Auftragsdatenverarbeitungsvertrag von Google:

http://www.google.com/analytics/terms/de.html

In der ersten Zeile des dortigen Textes befindet sich der Link zum Vertragswerk => Einfach ausdrucken, unterschreiben und an Google in doppelter Ausfertigung und frankierter Rückumschlag senden mit der Bitte um Rücksendung eines unterschriebenen Exemplars.

Auf dem Blog der Kanzlei Schwenke & Dramburg finden Sie zusätzlich ein Muster einer entsprechende Datenschutzerklärung für Ihre Website.

Let’s google!

Update:

Hier gehts zur offiziellen Pressemeldung des Berliner Datenschutzbeauftragten, in der es u.a. heißt:

„Für Webseitenbetreiber stellt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte besondere Hinweise auf seiner Homepage zur Verfügung. Für Berliner Webseitenbetreiber, die die dort beschriebenen Anforderungen umsetzen, wird so ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics möglich.“