Die Fernwartung ist eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und bedarf daher eines entsprechenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrages.
Bei der Fernwartung Ihrer Unternehmens-IT/TK sind Sie am Zug, Ihrem Support-Dienstleister die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) vorzugeben und im Vertrag fest zu vereinbaren.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden Württemberg stellt Ihnen hierzu eine entsprechende Checkliste sowie datenschutzrechtliche Musterklauseln für die Vertragsgestaltung zur Verfügung.