Im nebenstehenden Fall nehmen „Lettershop“ und „Logistik-Partner“ eine Daten- verarbeitung im Auftrag wahr.
Die „Firma“ ist im Besitz und damit Eigentümer der Kundendaten. Sie bedient sich externer Unterstützung für die postalische Werbung und den Warenversand.
Verantwortlich für die Kundendaten ist und bleibt die „Firma“. Daher wird sie auch als „verantwortliche Stelle“ bezeichnet. Ihre Dienstleister dürfen also nur genau nach ihren Weisungen tätig werden.
Im Interesse der „Firma“ und ihrer Kunden muss ein sorgsamer Umgang mit den Kundendaten oberstes Gebot sein. „Lettershop“ und „Logistik-Partner“ müssen hierzu also datenschutzkonform agieren. Eine sorgfältige Auswahl der Dienstleister und ein gesetzlich definierter Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sollen dies sicherstellen.
Hier finden Sie einen entsprechenden Mustervertrag vom Regierungspräsidium Darmstadt.