Einige deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben am 01.06.2021 eine Kontrollaktion bei ausgewählten Unternehmen gestartet. Kontroll-Gegenstand ist die Umsetzung des EuGH-Urteils Schrems II aus dem Sommer 2020. Es wurden Fragebögen zu unterschiedlichen Verarbeitungs-Themen versandt.
Sollte auch Ihr Unternehmen entsprechende Post erhalten haben, binden Sie unbedingt Ihren Datenschutzbeauftragten bei der Beantwortung ein. Im Juli 2020 hatten die Behörden bereits Vorgehens-Empfehlungen veröffentlicht, die wir in unserem Blog-Beitrag Privacy Shield gekippt – das sagen die Aufsichtsbehörden dazu gebündelt hatten.
Kontroll-Fragebögen im Überblick:
Mail-Hosting: https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Antwortbogen_Mailhoster.pdf
Web-Hosting: https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Antwortbogen_Webhoster.pdf
Webtracking: https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Antwortbogen_Tracking.pdf
Bewerberportale: https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Antwortbogen_Bewerberportale.pdf
Konzerninterner Datenverkehr: https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Antwortbogen_Konzerninterner_Datenverkehr.pdf
Aktuelle Pressemitteilung der Aufsichtsbehörden:
Baden-Württemberg: —
Bayern: https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2021_03.pdf
Bremen: —
Hamburg: https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/06/2021-06-01-fragebogen-datentransfer
Hessen: —
Mecklenburg-Vorpommern: —
Niedersachsen: —
Nordrhein-Westphalen: —
Rheinland-Pfalz: https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/koordinierte-pruefung-internationaler-datentransfers/
Sachsen: —
Sachsen-Anhalt: —
Schleswig-Holstein: —
Thüringen: —