Der alte § 28 BDSG gilt „…für Zwecke der Werbung bis zum 31.08.2012“. Ab 1.9.2012 gilt der Grundsatz der Einwilligung (Opt-In) für Werbezwecke auch für alle „Alt-Daten“. Also alle Daten, die vor dem 1.9.2009 erhoben wurden und seit dem auch…
Der alte § 28 BDSG gilt „…für Zwecke der Werbung bis zum 31.08.2012“. Ab 1.9.2012 gilt der Grundsatz der Einwilligung (Opt-In) für Werbezwecke auch für alle „Alt-Daten“. Also alle Daten, die vor dem 1.9.2009 erhoben wurden und seit dem auch…