Absatz 1 des Bußgeldparagraphen 43 BDSG lässt Sie etwas „billiger“ wegkommen als Absatz 2. Für die nachfolgenden Ordnungswidrigkeiten können Sie mit bis zu 50.000 EUR und mehr belangt werden – je nachdem wie hoch Ihr wirtschaftlicher Vorteil aus der begangenen Ordnungswidrigkeit ist. In jedem Fall soll das Bußgeld Ihren Vorteil übersteigen.
Ordnungswidrigkeiten:
- Sie kommen Ihrer Meldepflicht nicht nach
- Mangelnde Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- Unterlassene Stichproben bei automatischen Abrufverfahren
- Mangelnder Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach § 11 BDSG
- Fehlende oder unvollständige Unterrichtung bei der Ansprache zu Werbungs-, Markt- oder Meinungsforschungszwecken über das Widerspruchsrecht, die Herkunft der Daten und die verantwortliche Stelle
- Unzulässige Formerfordernis für den Widerspruch
- Zweckentfremdung der Ihnen übermittelten Daten
- Verletzung der Benachrichtigungspflicht (die Aktualität der Datenbestände in Auskunfteien soll gewährleistet werden)
- Verletzung der Aufzeichnungspflicht der Daten übermittelnden Stelle (bei geschäftsmäßiger Datenverarbeitung zum Zwecke der Übermittlung)
- Übernahme personenbezogener Daten aus öffentlichen Verzeichnissen gegen den Willen des Betroffenen
- Fehlende Kennzeichnungen mit der die Begrenzung der persönlichen Angaben des Betroffenen erhalten bleiben bei Übernahme in ein anderes Register
- Mangelnde Erfüllung von Auskunftsverlangen ausländischer Verbraucherkreditgeber
- Mangelnde Unterrichtung des Verbrauchers bei Kreditablehnung wegen erhaltener Auskunft
- Fehlende, falsche oder unvollständige Benachrichtigung des Betroffenen bei erstmaliger Speicherung seiner Daten
- Mangelnde Auskunft an den Betroffenen
- Mangelnde Auskunft des externen Scoring-Unternehmens an die verantwortliche Stelle
- Mangelnde Verweisung des Betroffenen
- Datenübermittlung ohne Gegendarstellung
- Nicht (rechtzeitiges) Nachkommen des Auskunftsersuchens der Aufsichtsbehörde
- Zuwiderhandlung oder Unterlassung der Anordnungen der Aufsichtsbehörde
Bei der Übersetzung des „kryptischen“ Gesetzes-Textes half mir der „Kommentar zum BDSG und zu den Datenschutzvorschriften des TKG und TMG“ Taeger/Gabel, 2010 ISBN 978-3-8005-1485-4. Damit konnte ich Ihnen die Ordnungswidrigkeiten in halbwegs verständlichem Text wiedergeben.