Als Auftraggeber für Auftragsdatenverarbeitungen (§ 11 BDSG) sind Sie u.a. gesetzlich verpflichtet, sich vor Auftragsvergabe von der Erfüllung der technisch, organisatorischen Maßnahmen bei Ihrem Auftragnehmer zu überzeugen. Die Einhaltung dieser 8 Gebote muss Bestandteil des Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung sein.
Beispiele für typische Auftragsdatenverarbeitungen:
- Ein Lettershop versendet Ihre Mailings
- Sie haben ein Lohnbuchhaltungsbüro beauftragt
- Ein Callcenter ruft Ihre Kunden an
- Ihr externer IT-Supporter wartet Ihre Systeme fern