Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung
Art. 32 DSGVO „Sicherheit der Verarbeitung“ verlangt von Ihrem Unternehmen, dass Sie
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die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste, in denen Sie personenbezogene Daten verarbeiten, sicherstellen.
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nach einem physischen oder technischen Zwischenfall, den Zugang und die Verfügbarkeit zu den personenbezogenen Daten schnell wieder herstellen können.
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Pseudonymisierungen und Verschlüsselung adäquat einsetzen.
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einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess durch regelmäßige Wirksamkeits-Kontrollen in Bezug auf die Sicherheit Ihrer Verarbeitungen durchlaufen.
Alle Maßnahmen müssen dabei im angemessenen Verhältnis zum Schutzniveau der Daten stehen und damit:
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risikoorientiert ausgewählt werden
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und dem Stand der Technik Rechnung tragen.
Folgende Risiken gilt es bei der Auswahl Ihrer TOMs mindestens von Ihnen zu berücksichtigen und zu bewerten:
- Vernichtung, Verlust oder Veränderung – egal ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig
- unbefugte Offenlegung
- sowie unbefugter Zugang zu personenbezogenen Daten
Hierbei ist es sinnvoll „interne“ und „externe“ sowie „menschliche“ und „nicht menschliche“ Risiko-Quellen zu betrachten. So bekommen Sie ein möglichst vollständiges Bild Ihrer „offenen Flanken“ und können diese entsprechend schützen.
Mit der EU-DSGVO sind Sie quasi in der Pflicht, ein funktionierendes ISMS (Informationssicherheitsmanagementssystem) aufzusetzen. Zögern Sie nicht, es ist nie zu spät damit anzufangen und vor allem bringt es Ihnen viele Vorteile:
- Ihre IT erhält Struktur
- Ihre internen Prozesse werden effizienter
- Sie haben einen Notfallplan parat
- Sie kennen Ihr Risikopotential
- Sie sind für Cyberangriffe gewappnet
mb-datenschutz hilft Ihnen gern bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
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