Ihre Pflicht – unser Job!
Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der Daten gewährleistet, einschließlich:
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Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung
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vor unbeabsichtigtem Verlust,
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unbeabsichtigter Zerstörung
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unbeabsichtigter Schädigung
Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen stellen Sie dieses sicher. Dazu gehört es auch, dass Sie auf Ihre Auftragsverarbeitungs-Dienstleister (Art. 28 DSGVO) vor und regelmäßig während der Zusammenarbeit ein waches Auge und entsprechend unter Kontrolle haben.
Auftragsverarbeiter sind z.B. Unternehmen, an diese folgende Themen auslagern:
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Newsletter
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Lettershop
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Callcenter
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Lohnbuchhaltung
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Fernwartung
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SaaS
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Cloud
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Website
Diese Auftragsverarbeiter zu kontrollieren kann sehr zeitintensiv und ggf. auch mit Reiseaufwand verbunden sein. Wenn Ihnen die Ressourcen fehlen, springen wir gerne für Sie ein – auch über die deutschen und europäischen Grenzen hinaus!
Rufen Sie uns an