Kontrolle und Auditierung Ihrer Dienstleister

Ihre Pflicht – unser Job!

Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der Daten gewährleistet, einschließlich:

  • Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung

  • vor unbeabsichtigtem Verlust,

  • unbeabsichtigter Zerstörung 

  • unbeabsichtigter Schädigung

Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen stellen Sie dieses sicher. Dazu gehört es auch, dass Sie auf Ihre Auftragsverarbeitungs-Dienstleister (Art. 28 DSGVO) vor und regelmäßig während der Zusammenarbeit ein waches Auge und entsprechend unter Kontrolle haben.

Auftragsverarbeiter sind z.B. Unternehmen, an diese folgende Themen auslagern:

  • Newsletter

  • Lettershop

  • Callcenter

  • Lohnbuchhaltung

  • Fernwartung

  • SaaS

  • Cloud

  • Website

Diese Auftragsverarbeiter zu kontrollieren kann sehr zeitintensiv und ggf. auch mit Reiseaufwand verbunden sein. Wenn Ihnen die Ressourcen fehlen, springen wir gerne für Sie ein – auch über die deutschen und europäischen Grenzen hinaus!

Gerald Böhmer

 

 

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