Jedes Unternehmen ist nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) verpflichtet ein so genanntes Verfahrensverzeichnis zu führen – unabhängig davon, ob es der Meldepflicht unterliegt oder nicht! Die Nichterfüllung dieser Auflage ist für Sie mit entsprechenden Sanktionen behaftet. Damit bildet das Verfahrensverzeichnis die Grundlage für Ihre…