Erste DSGVO-Hilfe für kleine Unternehmen

An dieser Stelle bieten wir kleinen Unternehmen gerne Hilfe zur Selbsthilfe an.

  1. Lassen Sie sich nicht von (fehlerhaften) Pressemeldungen verunsichern!

    1. Sie benötigen nicht für jede Datenverarbeitung eine Einwilligung! Einwilligungen sind eher die Ausnahme!

    2. Datenschutz ist nicht an allem schuld!

  2. Sie haben in Art. 6 DSGVO entsprechende Rechtsgrundlagen, aufgrund derer Sie Daten auch selbstverständlich ohne Einwilligung verarbeiten dürfen!

  3. Hier finden Sie gesammelte Informationen zur Umsetzung der DSGVO in kleinen Unternehmen: https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html auch die Stiftung Datenschutz stellt ein Portal zur Verfügung, das kleine Unternehmen gut und anschaulich durch die einzelnen Datenschutz-Disziplinen manövriert: Startseite – Datenschutz für Kleinunternehmen (ds-kleinunternehmen.de)

  4. Wer es eher papierhaft mag: Hier eine Broschüre, deren Investition lohnt: Broschüre

  5. Bringen Sie auf jeden Fall Ihre Webseite in DSGVO-Form, z.B. mit unserem Webseiten-Check oder hier speziell für kleine Vereine: DS-GVO.clever

Sie sind weiterhin unsicher und wünschen sich eine persönliche Beratung? Dann rufen Sie uns gerne einfach an oder nehmen Sie Kontakt über unser Kontakt-Formular mit uns auf.

Für ein Interesse an unserer leistung Externer Datenschutzbeauftragter nutzen Sie bitte unser konkretes Anfrage-Formular.