An dieser Stelle bieten wir kleinen Unternehmen gerne Hilfe zur Selbsthilfe an.
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Lassen Sie sich nicht von (fehlerhaften) Pressemeldungen verunsichern!
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Sie benötigen nicht für jede Datenverarbeitung eine Einwilligung! Einwilligungen sind eher die Ausnahme!
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Datenschutz ist nicht an allem schuld!
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Sie haben in Art. 6 DSGVO entsprechende Rechtsgrundlagen, aufgrund derer Sie Daten auch selbstverständlich ohne Einwilligung verarbeiten dürfen!
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Hier finden Sie gesammelte Informationen zur Umsetzung der DSGVO in kleinen Unternehmen: https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html auch die Stiftung Datenschutz stellt ein Portal zur Verfügung, das kleine Unternehmen gut und anschaulich durch die einzelnen Datenschutz-Disziplinen manövriert: Startseite – Datenschutz für Kleinunternehmen (ds-kleinunternehmen.de)
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Wer es eher papierhaft mag: Hier eine Broschüre, deren Investition lohnt: Broschüre
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Bringen Sie auf jeden Fall Ihre Webseite in DSGVO-Form, z.B. mit unserem Webseiten-Check oder hier speziell für kleine Vereine: DS-GVO.clever
Sie sind weiterhin unsicher und wünschen sich eine persönliche Beratung? Dann rufen Sie uns gerne einfach an oder nehmen Sie Kontakt über unser Kontakt-Formular mit uns auf.
Für ein Interesse an unserer leistung Externer Datenschutzbeauftragter nutzen Sie bitte unser konkretes Anfrage-Formular.