Datenerhebung und Datennutzung nach BDSG, UWG und TMG

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Dieses nette Video zeigt sehr anschaulich: Es ist Zeit, sich über die oft freizügige Herausgabe seiner eigenen Daten Gedanken zu machen.

Allen Unternehmen sei empfohlen, bei der Datenerhebung und Verwendung die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, ansonsten können empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 EUR drohen.

Was dem Marketing lieb ist, kann für Unternehmen recht teuer werden!

Die folgende Auflistung gibt Ihrem Unternehmen eine erste Orientierung, in welchen Gesetzen Vorgaben zum Thema Datenerhebung und Datennutzung enthalten sind, z.B.:

  • BDSG: § 3a Satz 1 (Datensparsamkeit), § 4 Abs. 3 (Zulässigkeit und Transparenz) und § 28 (Erfüllung eigener Geschäftszwecke)
  • UWG: § 7 (Unzumutbare Belästigung durch Werbung)
  • TMG: § 6 Absatz 2 (Informationspflicht bei kommerzieller Kommunikation), § 13 Absatz 1 (Datenschutzerklärung auf der Website), Absatz 2 (aktive Einwilligung bei Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten über die Nutzungs- und Abrechnungsdaten hinaus), Abs. 3 (Hinweis auf das Widerrufsrecht)

Gern unterstützen wir Sie bei der Herausforderung, die Datenerhebungs- und Datennutzungsprozesse in Ihrem Unternehmen zu optimieren. Sprechen Sie uns einfach an.