Cc oder Bcc? Offene E-Mail-Verteiler sind kein Kavaliersdelikt!

Die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde kennt kein Pardon bei öffentlichen E-Mailverteilern. Sie verdonnerte unlängst eine Mitarbeiterin eines Unternehmens für ihr Fehlverhalten zu einem Bußgeld.

Künftig beabsichtigt die Behörde derartige Bußgelder gleich gegen die Unternehmensleitungen zu erlassen. Ziel ist es, die Unternehmen mehr in die Pflicht zu nehmen hinsichtlich der Sensibilität und Sorgfalt rund um den Datenschutz. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde.

Übrigens ist es egal, ob es sich um BtB E-Mail-Adressen handelt oder um private. Sowie ein individueller Name aus der Mailadresse hervorgeht liegt ein Personenbezug vor, der die Beziehung der „privaten“ Person mit der Firmenadresse herstellt. Also passen Sie z.B. bei Ihren Newslettern und Kundeninformationen unbedingt auf und briefen Sie ggf. auch Ihre Mitarbeiter (nochmal)!

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