USB-Sticks – klein aber oho!

„Wenn jemand zu mir kommt und sich nur unser Logo auf den Stick zieht, kann da wirklich was passieren? Der nimmt sich doch nur Daten und bringt mir keine.“

Diese Frage stellte mir letztens ein Seminar-Teilnehmer, der in einer Marketingabteilung arbeitet.

Zwei Risiko-Faktoren für Datensicherheit treffen hier auf einander:

Eine explosive Mischung für jede Firma, die weder Aufklärung noch unternehmensweite Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat.

Nicht nur „verseuchte“ Sticks stellen ein Sicherheits-Risiko dar! 

Auch für Datenverlust und Datendiebstahl sind diese kleinen Helfer immer öfter verantwortlich!

Rund jeder 10. Angestellte verliert USB-Sticks auf denen Firmendaten gespeichert sind!

Ein Verlust kann recht unangenehme Folgen haben, und im Fall von sensiblen personenbezogenen Daten, die sich auf dem Stick befunden haben, sogar die gesetzliche Informationspflicht nach § 42 a BDSG nach sich ziehen.

Geheime Rezepturen, Forschungsergebnisse, Konstruktionspläne – handlich verpackt!

Ein schneller und bequemer Weg geheime Daten der Konkurrenz in die Hände zu spielen. Das geschieht nicht nur durch eigene Mitarbeiter mit kriminellen Energien. Auch betriebsfremdes Personal,  wie z.B. Handwerker oder  Reinigungskräfte, haben unter Umständen diese kleinen Spione bei sich und können in Versuchung geraten. Vielleicht haben sie hierzu sogar einen konkreten Auftrag – denn wer misstraut schon einem Fachmann im Blaumann?

Haben Sie das USB-Stick-Thema bereits in Ihrem firmeninternen Sicherheitskonzept berücksichtigt?

Wissen Ihre Mitarbeiter über die Sicherheitsrichtlinien bezüglich mobiler Datenträger in Ihrem Hause bescheid?

Schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank – denn Vorsorge ist immer besser als Nachsorge – auch aus finanzieller Sicht!