Datenschutz bei Spendenwerbung

Deckblatt des Vortrags

Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) gilt für Spendenorganisationen genauso, wie für alle anderen Unternehmen auch. Lediglich der Bereich der Spendenwerbung wird vom Gesetzgeber etwas privilegierter behandelt.

Im Rahmen unserer externen Datenschutz-Mandate betreuen auch wir eine Spendenorganisation in Berlin. Allen Spendenorganisationen, die noch keinen Datenschutzbeauftragten haben, empfehle ich als Einstieg den Folienvortrag des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit  zum Thema „Datenschutz im Spendenwesen“.

Frau Holländer aus dem Bereich Wirtschaft, Sanktionsstelle hielt hierzu am 16.05.2011 beim DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) einen Vortrag mit folgenden interessanten Inhalten:

  • Welche Beschwerden gibt es bei den Datenschutz-Behörden zu Spendenorganisationen?
  • Welche Möglichkeiten haben die Aufsichtsbehörden bei Beschwerden?
  • Überblick über technische und organisatorische Aspekte bei Spendenorganisationen
  • Personalisierte Werbung für Spenden
  • Gesetzlicher Auskunftsanspruch
  • Auftragsdatenverarbeitung bei Einschaltung von Dienstleistern
  • Informationspflicht bei Datenpannen

Die Folien sind informativ, übersichtlich und kommen schnell auf den Punkt.

Hier der Link zum Vortrag: http://www.dzi.de/wp-content/pdfs_SpendenFORUM2011/14_SpSFor2011-Hollaender.pdf