Widerspruchsklausel bei Mailings ist Pflicht!

In jedem Werbe-Mailing müssen Sie den Adressaten darüber informieren, dass er dem künftigen Erhalt Ihrer Werbe-Informationen widersprechen darf und wie er diesen Widerruf an Sie richtet.

Das gilt für jede Ansprache!

  • Also egal, wie oft Sie Ihren (potentiellen) Kunden bereits angeschrieben haben.
  • Auch für Spenden-Mailings relevant.

Verlassen Sie sich nicht darauf, wie andere Unternehmen Ihrer Branche verfahren. Ein Werbe-Mailing ohne Widerspruchsklausel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann damit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Information über das Widerspruchsrecht ist in § 28 Abs. 4 Satz 2 BDSG geregelt.